Haben Sie sich mit der eigenen Bestattung befasst und vielleicht sogar einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, so haben Sie die Möglichkeit diese im Vorwege zu finanzieren.
Eine “normale” Beerdigung kann nämlich schnell mehrere Tausend Euro kosten – je nach Beerdigungsort, Ausstattung und individuellen Ansprüchen.
Im Vorsorgevertrag sind die zu erwartenden Kosten detailliert aufgelistet.
Es hängt vom Einzelfall ab, ob Sie diese vorher decken möchten, oder sich die Angehörigen später um die Bezahlung kümmern sollen.
Haben Sie sich für eine Finanzierung im Vorwege entschieden, so haben Sie dazu mehrere Möglichkeiten:
Sie schließen eine Sterbegeldversicherung über den gewünschten Betrag ab.
Sie zahlen den Betrag auf ein Treuhandkonto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG ein.
Einzahlung auf ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG
Betrag ist unabhängig vom Bestatter
Eröffnen Sie über unser Haus ein Treuhandkonto und uns als Bestatter passiert etwas (Insolvenz, Verkauf), so ist ihr Geld trotzdem sicher, da wir zwar der Vertragsbestatter bei der Treuhand sind, die Gelder aber nicht bei uns im Hause verbleiben, sondern an die Treuhand weitergeleitet werden.
Absicherung des Geldbetrages durch eine Bankbürgschaft
Der von Ihnen eingezahlte Betrag wird durch die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Somit ist Ihre Einlage vor Wertverlust geschützt. Eine zusätzliche Absicherung erfolgt durch eine Bankbürgschaft.
Kostenlose Überführung bei Tod im Ausland
Der Vertrag über ein Treuhandkonto schließt eine Rücküberführung aus dem Ausland innerhalb Europas bis 5.200 € sowie außerhalb Europas bis 10.300 € ein. Auf Wunsch erhalten Sie außerdem eine kostenfreie fünfzehnminütige juristische Erstberatung zu vielen Themen rund um das Bestattungsrecht. Weiterhin erhalten Sie die BestattungsVorsorge-Karte, die immer im Portemonnaie mitgeführt werden kann.
Betrag ist zweckgebunden für die Bestattung
Benötigen Sie später Leistungen des Sozialamtes zur Unterstützung, so bleibt ihr Treuhandbetrag für die Bestattung davon unberührt. Dieser ist zweckgebunden , so dass ein Zugriff von dritter Seite nicht möglich ist.
Um einen Zugriff durch z.B. einen gesetzlichen Betreuer zu verhindern, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Treuhandkonto in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen. Sprechen Sie uns einfach an, wir halten die nötigen Formulare dafür bereit.
Der eingezahlte Betrag kann jederzeit vom Treugeber wieder abgerufen werden
Von Ihnen selbst ist der Vertrag jederzeit kündbar. Dafür fallen bei der Treuhand keine Gebühren an. Das Geld steht Ihnen nebst Zinsen sofort wieder zur freien Verfügung.